AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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AGB für unsere Geschäfststelle

 

I. GELTUNGSBEREICH

1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des AN erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des AG unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.

2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.

3) Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

II. PREISANGEBOTE

1) Die im Angebot des AN genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

2) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des AG (z.B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem AG berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom AG wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden.

3) Überschreitungen des Angebotes (Kostenvoranschlages), die durch Änderungen des Auftraggebers bewirkt werden, gelten als vom AG auch ohne Benachrichtigung durch den AN genehmigt. Der AG verzichtet für solche Fälle auf das Rücktrittsrecht.

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1) Die Zahlung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zuleisten.

2) Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrags.

V. ZAHLUNGSVERZUG

1) Generell ist jede Rechnung bei Erhalt netto Kassa ohne jeden Abzug fällig, ausgenommen eine schriftliche anders lautende Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat verrechnet. Bei Zahlungsverzug verfallen Zahlungserleichterungen und gewährte Rabatte. Der Auftraggeber ist für die Barzahlung der erteilten Aufträge in jedem Falle haftbar, auch wenn über sein Verlangen an Dritte verrechnet wird. Die Verrechnung von Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug erlischt bei Abruflieferung die Verpflichtung zur weiteren Lieferung durch den Auftragnehmer.

2) Der AG verpflichtet sich pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EURO 15,– zu bezahlen.

VI. LIEFERZEIT & LIEFERUNG

1) Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Einganges des Auftrages bei dem AN, insoweit alle Arbeitsunterlagen klar und eindeutig dem AN zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde.

2) Vereinbarte Liefertermine sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden.

3) Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu 10% gestattet und werden anteilig verrechnet.

VII) SATZ- UND DRUCKFEHLER, KORREKTUREN

1) Der AG ist ist verpflichtet, die Korrekturabzüge zu genehmigen und diese mit etwaigen Änderungen prompt dem AN retour zu übermitteln.

VIII. GEWÄHRLEISTUNG

1) Gewährleistungsanspruch entsteht nur, wenn der Empfänger der Ware aufgetretenen Mängel unverzüglich dem Auftragnehmer schriftlich mitteilt. Sollte die Mängelrüge gerechtfertigt sein, kann nach Wahl des Auftragnehmers Ersatz geliefert oder eine Gutschrift erstellt werden. Bei Ersatzlieferung ist die bemängelte Ware dem Auftragnehmer zuzustellen. Die Schadenersatzansprüche sind mit dem Rechnungsbetrag der gelieferten Leistung betraglich beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.

2) Bei farbigen Reproduktionen und Drucken in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen nicht beanstandet werden.

3) Produkte mit aufgedruckten Kundendaten und -informationen können nicht beanstandet werden.

IX. BEIGESTELLTE MATERIALIEN UND DATEN

Für Beschädigung und Verlust von Originalen und Vorlagen gibt es keine Haftung, ausgenommen es wird schriftlich eine gesonderte Vereinbarung für Transport und Verwahrung vereinbart. Für Vorlagen und Originale die innerhalb von 4 Wochen nach Bearbeitung oder Verrechnung nicht abgeholt werden, wird ebenfalls nicht gehaftet. Bei Produktion mittels Datenträgern oder von elektronisch übernommenen Daten ( Internet, E-Mail usw.) sind die dafür speziellen Haftungen bzw. Richtlinien zu berücksichtigen.

X. URHEBERRECHT

Die Auftragsannahme erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber die Verantwortung für die Berechtigung der Vervielfältigung auf sich nimmt und die Haftung für eine eventuelle Verletzung von Urheberrechten trägt und den Auftragnehmer schad- und klaglos hält.

XI. NAMEN ODER MARKENANDRUCK

Dem AN ist zur Anbringung seines Firmennamens oder seiner Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des AG berechtigt.

XII. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES AUFTRAGGEBERS

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit ausser sie werden
durch schriftliche Zustimmung anerkannt.

XIII. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus diesen Vertrag ist das zuständige Gericht in Enns zuständig. Es gilt österreichisches Recht

XIV. ABMAHNUNG

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt.

XV. BELEHRUNG ÜBER DAS RÜCKTRITTSRECHT GEMÄSS § 5e KSchG

Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf bestimmter Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt 7 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt.

Sie beginnt mit dem Tag, an dem der Verbraucher die Ware erhält bzw. bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate.

Die Rücktrittserklärung ist zu richten an:
color4life, Rudolf Tweraser, Gürtlerstraße 3, A-4470 Enns, UID: ATU65315937

AN=AUFTRAGNEHMER – AG=AUFTRAGGEBER

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